Cyber-Erpressung geht weit über Ransomware hinaus. Täter missbrauchen gestohlene Nachrichten, private Fotos, Kontaktlisten, Bankdaten oder vertrauliche Dokumente, um Geld, Schweigen oder ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Bereits die Drohung einer Veröffentlichung kann erhebliche psychische, finanzielle und gesellschaftliche Schäden verursachen.
Besonders belastend sind Drohungen, private SMS, Chatverläufe oder persönliche Beziehungen offenzulegen. Kriminelle können auch behaupten, kompromittierendes Material zu besitzen, obwohl dies nicht stimmt, Screenshots manipulieren oder Angehörige und Arbeitgeber kontaktieren, um den Druck zu erhöhen. Betroffene haben unabhängig vom Inhalt der Nachrichten Anspruch auf Würde, Privatsphäre und Unterstützung.
SMS-Blasting zur Verfolgung, Diffamierung und Erpressung: Eine besonders schwerwiegende Missbrauchsform besteht darin, eine einzelne Person gezielt zu verfolgen und ihr Foto zusammen mit erfundenen, herabwürdigenden oder rufschädigenden Behauptungen massenhaft per SMS zu verbreiten. So können Täter der betroffenen Person wahrheitswidrig Straftaten unterstellen oder Behauptungen über ihre sexuelle Orientierung oder ihr Privatleben erfinden, offenlegen oder gezielt zur Stigmatisierung missbrauchen. Die Nachrichten sollen die Person einschüchtern, sozial isolieren und ihren Ruf beschädigen. Anschliessend verlangen Täter Geld und drohen, andernfalls noch schwerwiegendere Behauptungen an Angehörige, Arbeitgeber, Bekannte oder eine sehr grosse Öffentlichkeit zu versenden. Solche Behauptungen dürfen nicht ungeprüft als Tatsachen übernommen werden. Keine persönliche Eigenschaft rechtfertigt Belästigung oder Erpressung.
Schutz der Betroffenen: Empfänger sollten solche Nachrichten nicht weiterverbreiten. Betroffene sollten Original-SMS, Absenderangaben, Zeitstempel, Screenshots, Geldforderungen und Drohungen sichern, den Vorfall der Polizei und dem Telekommunikationsanbieter melden und bei Bedarf rechtliche sowie psychologische Unterstützung suchen. Eine Zahlung garantiert nicht, dass die Kampagne endet. SMS-Massenversand ist nicht an sich rechtswidrig; problematisch sind sein missbräuchlicher Einsatz und die damit verbundenen Drohungen.
Erpressung trifft nicht nur Grossunternehmen, sondern ebenso Familien, Pensionierte und kleine Betriebe. Täter verlangen häufig Kryptowährungen, Überweisungen oder Gutscheine und setzen kurze Fristen. Eine Zahlung garantiert weder die Löschung der Daten noch das Ende der Drohungen.
Wirksamer Schutz erfordert sichere Konten und Kommunikationswege, sorgfältige Beweissicherung, zugängliche Opferhilfe, funktionierende Meldesysteme und rechtsstaatliche internationale Zusammenarbeit. Plattformen, Telekommunikationsunternehmen und Banken tragen Verantwortung, Missbrauch entgegenzuwirken und zugleich Grundrechte zu achten.